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Mitfahrerinformation

Allgemeine Informationen:

  • Für Ärzte*innen der Universitätsmedizin Mainz und externe Ärzte*innen besteht die Möglichkeit einer Hospitation zur Erlangung der 50 geforderten Einsatzfahrten zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.
  • Als Mitfahrt im Sinne der WBO der LÄK Rheinland-Pfalz zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin zählen nur Einsätze mit Notärzten*innen, welche die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin besitzen.
  • Den Weisungen des/der Notarztes/Notärztin und der Notfallsanitäter*innen sind Folge zu leisten. Nichteinhaltung der Weisungen des NEF-Teams führen zum sofortigen Abbruch der Hospitation.
  • Ein Anspruch auf eine garantierte Durchführung der Mitfahrten besteht nicht.

  

Voraussetzungen:

  • Der Mitfahrende muss den „80-Stunden-Kurs Notfallmedizin“ gemäß Ausbildungsordnung der LÄK Rheinland-Pfalz absolviert haben.
  • Externe Hospitanten*innen benötigen einen privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Dieser muss mittels schriftlicher Erklärung (siehe Anhang) dokumentiert sein. Dies ist gilt ebenfalls für Ärzte*innen der Universitätsmedizin Mainz, welche außerhalb ihrer Dienstzeit die notwendigen Einsatzfahrten sammeln.

  

Kleiderordnung / PSA:

  • Mitfahrten erfolgen in DIN-konformer Sicherheitskleidung (Notarzthose, Notarztjacke und Sicherheitsschuhe).
  • Personenbezogene Sicherheitskleidung kann nicht gestellt werden. Wir halten jedoch Sicherheitshosen und Schutzjacken als Backup / Poolbekleidung vor, so dass im Ausnahmefall darauf zurückgegriffen werden kann.
  • Die Schutzkleidung darf nicht mit „Notarzt*in“ gekennzeichnet sein.

  

Bescheinigung:

  • Mitfahrten werden von der ärztlichen Leitung des Notarztstandortes nach Vorlage der Kopien der Notarzteinsatzprotokolle bescheinigt.
  • Jeder Mitfahrende ist für die korrekte Dokumentation seiner geleisteten Einsätze verantwortlich, für fehlerhafte und unvollständige Angaben wird seitens der Bereichsleitung Notfallmedizin keine Verantwortung übernommen.
  • Die Notarzteinsatzprotokolle müssen nach geltendem Klinikstandard anonymisiert werden – entsprechende SOP wird bei Terminierung der Mitfahrten ausgehändigt.

 

Dienstzeiten:

  • Mitfahrten können grundsätzlich zwischen 07:45 und 17:00 Uhr Montags bis Sonntags erfolgen. Eine Erweiterung bis spätestens 20:00 ist nach Rücksprache mit der diensthabenden Besatzung möglich.
  • Nachts (20:00 - 07:45 Uhr) sind keine Mitfahrten möglich.

Download Mitfahrer Erklärung

Die nachfolgende Erklärung besitzt Gültigkeit für:

  • Die Ärzte*innen der Universitätsmedizin Mainz, welche außerhalb ihrer Dienstzeit ihre Mitfahrten absolvieren.
  • Alle externen Ärzte*innen.

Download Mitfahrer Erklärung (Pdf , 374,8 KB)

Die Erklärung ist obligat und muss vor Beginn der Tätigkeit unterschrieben vorliegen. Gerne können Sie diese als Kopie vorab an  notfallmedizin@uni-mainz.de senden. Das Original ist auf der Rettungswache in dem vorgesehenen Fach abzulegen (Ablagefach „Dokumente Mitfahrer"). 

Terminabstimmung

In der folgenden Kalenderübersicht können Sie sehen, an welchen Tagen noch potentiell die Möglichkeit für Mitfahrten besteht.

Alle Tage an denen "nicht verfügbar" steht, sind bereits für einen Mitfahrer auf dem NEF1 geblockt. Wenn zwei Einträge an einem Tag sind, ist auch das NEF2 bereits geblockt.

NEF-Mitfahrer-Kalender öffnen

Anfragen zu Hospitationen erfolgen bitte direkt mit betreffendem Datum per E-Mail an:  notfallmedizin@uni-mainz.de. Erst nach Kontaktaufnahme und Freigabe unsererseits durch OA / SOA ist eine Mitfahrt möglich.

 

 


Leitung Notfallmedizin

Leitende Oberärztin:
Priv.-Doz. Dr. med. Eva-Verena Griemert

Oberärztin:
Dr. med. Nicole Didion
Tel. 06131 17-1

Stv. Oberarzt:
Tim Demare
Tel. 06131 17-7970

Allgemeine Kontaktanfragen:
 E-Mail

Notfallnummern

Notruf europaweit:
112