Bereits bei begründetem Verdacht eine Berufskrankheit melden
Krebserkrankungen können beruflich verursacht oder mitverursacht sein und können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit (gesetzliche Grundlage) anerkannt werden.
Bei jährlich über 500.000 Krebsneuerkrankungen (Robert Koch-Institut, Zentrum für Krebsregisterdaten Stand 13.09. 2022) ist davon auszugehen, dass etwa 3-6% davon beruflich verursacht sind.
Im Jahr 2013 wurden knapp 9000 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich verursachte Krebserkrankung erstattet (DGUV, Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut). Durch die Anzeige erfährt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. eine Berufsgenossenschaft) von dem Verdacht und prüft den Sachverhalt. Ggf. wird eine Anerkennung als Berufskrankheit ausgesprochen. Tatsächlich wurden im Jahr 2021 insgesamt 5.323 Fälle berufsbedingter Krebserkrankungen (Stand 2023) anerkannt.
Nach derzeit gültigem Berufskrankheitenrecht können bestimmte Krebserkrankungen als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden. Typische Berufe und gefährdende Einwirkungen sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Seite "Betroffene Organe und Erkrankungen".
Da häufig Jahrzehnte zwischen einer gefährdenden beruflichen Einwirkung und der Krebsdiagnose liegen, ist eine ausführliche Erhebung der Arbeitsumstände (Berufsanamnese) unerlässlich. Sie umfasst das gesamte Arbeitsleben einschließlich aller Tätigkeiten und gefährlichen Einwirkungen, um Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zu erhalten.