Logo der Universitätsmedizin Mainz

Forensisch-Psychiatrische Ambulanz (FPA)

Leitung:



Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Retz (Leitung Forensische Psychiatrie)
Dipl.-Psych. Marcus Müller (Leitung Bereich Justizvollzug)
Dr. med. Sergiy Davydenko (Leitung Bereich Maßregelvollzug)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:



M.Sc. Psych Annastasia Camardella
M.Sc. Psych Priscilla Gregorio Hertz
Dr. med. Dr. biol. hum. Dipl.-Psych. Daniel Turner

Sekretariat:



Frau K. Manz
Tel. 06131 17-8329
Fax 06131 17-3386
forensik_ps@unimedizin-mainz.de

Postanschrift: 



Forensisch-Psychiatrische Ambulanz (FPA)
Untere Zahlbacher Str. 8
55131 Mainz

Sprechstundenzeiten:



Nach Vereinbarung
Das primäre Ziel der Forensisch-Psychiatrischen Ambulanz Mainz (FPA Mainz) ist die Reduzierung des Rückfallrisikos von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Die Behandlung dient der Deliktprävention und damit dem Schutz der Allgemeinheit.

Im Bereich Justizvollzug (Leitung: Dipl.-Psych. Marcus Müller) werden Personen behandelt, die wegen einer Gewalt- oder Sexualstraftat verurteilt wurden und denen eine entsprechende gerichtliche Weisung erteilt wurde (Weisung im Zusammenhang mit der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe, Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht etc.). Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die Behandlung von einem rheinland-pfälzischen Gericht angeordnet wurde oder die Person ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat und dass im Rahmen eines Erstgespräches die Indikation für die ambulante deliktpräventive Behandlung festgestellt wurde.

Im Bereich Maßregelvollzug (Leitung: Dr. Sergiy Davydenko) findet die forensisch-psychiatrische Behandlung bzw. Nachsorge von Personen statt, bei denen eine Maßregel der Besserung und Sicherung gem. §§ 63,64 StGB zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das multiprofessionelle Team der FPA Mainz führt die deliktpräventive Behandlung auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und eines individuell erstellten Behandlungsplanes durch. Die psychotherapeutischen bzw. psychiatrischen Behandlungsmaßnahmen erfolgen leitliniengerecht. In regelmäßigen Abständen werden sachverständige kriminalprognostische Einschätzungen vorgenommen.

Die FPA Mainz ist sowohl durch das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz als auch durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz anerkannt und zugelassen. Sie ist Teil des Netzwerks Forensische Fachambulanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Pdf, 228,4 KB) sowie institutionelles Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs (BAG-FORAS) e.V.