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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen für eine PID erfüllt sein?

 

Die PID ist in Deutschland nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen möglich. Sie ist zulässig, wenn für ein Kind ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder ein hohes Risiko für eine Früh- oder Fehlgeburt besteht, weil die Frau, von der die Eizelle stammt oder der Mann, von dem das Spermium stammt oder beide eine ursächliche genetische Veranlagung tragen.

Jeder einzelne Fall verlangt die Zustimmung einer speziellen Ethikkommission – für unser Zentrum erfolgt die Bewertung, ob die Voraussetzungen für eine PID erfüllt sind, durch die Ethikkomission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Wüttermberg (https://www.aerztekammer-bw.de/20buerger/50pid-kommission/index.html).

Eine PID darf nur an zugelassenen Zentren und nur nach umfassender Aufklärung über die medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der mit einer PID verbundenen Maßnahmen durchgeführt werden. Die schriftliche Einwilligung der Frau muss vorliegen.


Ansprechpartner

Dr. Matthias Linke
Tel. 06131-17-8716
Fax. 06131-17-5689
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Patientenanmeldung und Sekretariat

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