Wer hat Anspruch auf eine intensivierte Früherkennung oder Nachsorge?
Die Untersuchungen der intensivierten Früherkennung und Nachsorge erfolgen in der Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie.Zugang zu den Maßnahmen haben alle gesunden oder erkrankten Frauen mit einem familiär bedingt erhöhten Risiko für Brustkrebs.
Das Risiko ergibt sich entweder aus dem Nachweis einer krankheitsverursachenden Genveränderung in einem moderaten oder Hochrisikogen für Brustkrebs oder alternativ bei negativem Ergebnis der Gendiagnostik aus einer statistischen Berechnung unter Berücksichtigung des Stammbaums.
Zugang zur intensivierten Nachsorge bis zum 50. Lebensjahr haben darüber hinaus Frauen, welche die Kriterien für die Gentestung erfüllen und selbst vor dem 46. Lebensjahr an Brustkrebs erkrankt sind - selbst wenn die Gendiagnostik keinen auffälligen Befund ergeben hat.
Leider können bestimmte Leistungen - insbesondere die MRT-Untersuchung der Brust - routinemäßig nur bei Frauen durchgeführt werden, deren Krankenversicherung dem FBREK-Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) beigetreten ist. Trifft dies nicht zu, wird die Diagnostik nur im Fall der Genehmigung eines Einzelfallantrags von der Krankenkasse bezahlt.
Welche Untersuchungen umfasst die Intensivierte Früherkennung/Nachsorge?
Die Maßnahmen werden jeweils an die Risikosituation angepasst und variiert in Bezug auf das Alter bei Beginn und die Häufigkeit der Untersuchungen. Die Diagnostik setzt sich aus folgenden Untersuchungen zusammen:- Tastuntersuchung
- Ultraschalluntersuchung
- MRT (Kernspintomographie)
- Mammographie