Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp

Georg-August-Universität Göttingen

Foto © Christoph Mischke

Volker Lipp (Jahrgang 1962) studierte Rechtswissenschaften in Mannheim, Heidelberg und Göttingen. Nach Promotion (1995) und Habilitation (1999) an der Universität Mannheim ist er seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen. Er ist Gründungsdirektor und Vorstandsmitglied des Göttinger Zentrums für Medizinrecht und Mitglied des Vorstands des Göttinger Instituts für Notarrecht.

2016 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Eötvös Loránd Universität Budapest (Ungarn) verliehen. 2017 war er Gastprofessor an der Chuo-Universität Tokio (Japan). Seit 2015 ist er ständiger Gastprofessor an der Universität Bergen (Norwegen) und seit 2020 auch an der Universität Paris-Nanterre (Frankreich).

Volker Lipp ist u.a. stellvertretender Vorsitzender des Betreuungsgerichtstags und war 2016 Präsident des 4. Welt- kongresses Betreuungsrecht/4th World Congress on Adult Guardianship 2016. Von 2007 bis 2023 war er Mitglied des Ausschusses des Vorstands der Bundesärztekammer für ethische und medinisch-juristische Grundsatzfragen. Seit 2010 ist er Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und ihres Vorstands.

Dem Deutschen Ethikrat gehörte er von 2016 bis 2024 an; seit 2018 war er dessen stellvertretender Vorsitzender.

Seine Forschungsschwerpunkte bilden das Personen-, Familien- und Betreuungsrecht und das Medizinrecht unter Einschluss ihrer internationalen Bezüge.

In diesen Bereichen ist er regelmäßig als Experte für das Bundesministerium der Justiz und für den Rechtsaus- schuss des Deutschen Bundestages sowie in Arbeitsgruppen verschiedener Fachgesellschaften tätig. Im Jahre 2024 vertrat er die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvL 1/24 (Krankenhaus- vorbehalt bei der Zwangsbehandlung im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts).

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