Um Sie über den Start der Umfrage zu informieren, benötigen wir die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO):
- Ggf. Ihr Name, wenn dieser mit der E-Mail-Adresse übermittelt wird
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre informierte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Mit der Vorregistrierung unter
SERENITY Physician Survey - Pre-registration stimmen Sie der Nutzung Ihrer o. a. Daten im Rahmen der hier beschriebenen Umfrage zu. Ihre Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und auch
Ihre Vorregistrierung verpflichtet Sie nicht zur Teilnahme. Die Daten, welche im Rahmen der Vorregistrierung erhoben werden (Alter, Geschlecht, Fachrichtung, Berufserfahrung in Jahren, Land, in welchem Sie praktizieren, jährliche Anzahl der Krebspatient:innen in der Palliativversorgung), werden anonym und getrennt von Ihrer E-Mail-Adresse ausgewertet.
Ein Personenbezug kann nicht hergestellt werden. Alleinige Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertreten durch den Vorstand
Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz | Telefon: 06131 17-0
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Datenschutzbeauftragten sind wie folgt:
Langenbeckstraße 1 | 55131 Mainz | Tel.: 06131/17-0
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Sie können bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) sowie die Einschränkung der Verarbeitung nach (Art. 18 DS-GVO) verlangen. Zudem steht Ihnen ein Widerspruchsrecht aus § 21 Abs. 6 DS GVO zu. Außerdem können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in der Vergangenheit, sondern entfaltet nur Wirkung für die zukünftige Datenverarbeitung.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Erhebungszeitraumes oder im Falle des Widerrufs Ihrer Einwilligung gelöscht.
Ihre personenbezogenen Daten sind nicht Gegenstand von Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung basieren.
Ihnen steht jederzeit ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
Die zuständige Aussichtsbehörde für die Universitätsmedizin Mainz ist der
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