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Kostenübernahme

Unsere Klinik bietet Krankenhausbehandlung gemäß §39 SGB V an, weshalb die Kosten in der Regel durch Ihre Krankenversicherung übernommen werden.

Wichtige Hinweise:

  • Gesetzlich Versicherte: Eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme ist nur in Einzelfällen erforderlich. Falls nötig, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung aus.
  • Privat Versicherte: Bitte klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenversicherung vor der Aufnahme. Wir unterstützen Sie gerne mit einer fachärztlichen Bescheinigung.