Unsere Klinik bietet Krankenhausbehandlung gemäß §39 SGB V an, weshalb die Kosten in der Regel durch Ihre Krankenversicherung übernommen werden.
Wichtige Hinweise:
- Gesetzlich Versicherte: Eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme ist nur in Einzelfällen erforderlich. Falls nötig, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung aus.
- Privat Versicherte: Bitte klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenversicherung vor der Aufnahme. Wir unterstützen Sie gerne mit einer fachärztlichen Bescheinigung.