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Kostenübernahme

Da unsere Klinik die Behandlung akuter oder chronifizierter Krankheitszustände (keine Kuren, Rehabilitation oder ähnliches) und damit im Sinne der Krankenkassen „Krankenhausbehandlung“ (nach §39 SGB V) anbietet, ist die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gewährleistet.

Bei privat Versicherten, ist die Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse vor Aufnahme zu klären. Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung stellen wir Ihnen nach dem ambulanten Vorgespräch gerne aus.

Bei gesetzlich Versicherten ist nur in Einzelfällen die vorherige Abklärung der Kostenübernahme bei der Kasse notwendig. Auch hier unterstützen wir Sie gegebenenfalls gerne durch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit akuter psychosomatischer Behandlung.